Entwurfsfassung — dieser Text befindet sich in der doktrinellen Prüfung durch einen Priester und ist noch nicht freigegeben.

Die Lehre

Was ist ein Ablass?

Kaum eine Gnadengabe der Kirche ist so missverstanden — und kaum eine ist für die Armen Seelen so kostbar. Hier die überlieferte Lehre, Schritt für Schritt.

Schuld und Strafe sind zweierlei

Wer eine Sünde bereut und gültig beichtet, dem vergibt Gott die Schuld — und bei einer Todsünde auch die ewige Strafe. Doch mit der Vergebung ist nicht alles getilgt: Es bleiben die zeitlichen Sündenstrafen, die der Gerechtigkeit Gottes noch abzubüßen sind — in diesem Leben durch Buße, Gebet und geduldig getragenes Leid, oder nach dem Tod im Fegefeuer.

Das Fegefeuer ist der Ort der Läuterung: Die Seelen dort sind gerettet und lieben Gott, aber sie können sich selbst nicht mehr helfen. Sie sind auf uns angewiesen — auf unser Gebet, unsere Opfer und die Ablässe, die wir für sie gewinnen.

Der Ablass: Nachlass aus dem Schatz der Kirche

Ein Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für bereits vergebene Sünden, den die Kirche außerhalb des Bußsakraments gewährt. Sie schöpft dabei aus dem Kirchenschatz: den überreichen Verdiensten Christi und der Heiligen, die die Kirche kraft der Schlüsselgewalt zuwenden darf, die der Herr Petrus übertragen hat — „Was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein" (Mt 16,19).

Ein Ablass ist also kein „Freikauf von Sünden" und schon gar keine Erlaubnis zu sündigen — beides hat die Kirche stets verworfen. Er setzt Reue, Beichte und die Abkehr von der Sünde voraus; er schenkt nichts, was nicht Christus verdient hätte.

Vollkommener und unvollkommener Ablass

Der vollkommene Ablass tilgt alle zeitlichen Sündenstrafen — eine Seele, für die er fruchtbar gewonnen wird, ist frei. Der unvollkommene Ablass tilgt einen Teil.

Die überlieferten Angaben wie „300 Tage" oder „7 Jahre" bezeichnen dabei nicht etwa „Tage weniger Fegefeuer", sondern den Nachlass, der der entsprechenden Zeit der altkirchlichen öffentlichen Bußwerke entspricht. Wie viel das vor Gott wiegt, weiß Er allein — die Kirche verbürgt den Nachlass, nicht eine Umrechnung in Fegefeuerzeit.

Die Bedingungen des vollkommenen Ablasses

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, sind erforderlich:

  1. Der Stand der Gnade — wenigstens beim Abschluss des Ablasswerkes.
  2. Die heilige Beichte — nach gewohnter Ordnung innerhalb von etwa acht Tagen vor oder nach dem Werk; wer regelmäßig (etwa alle zwei Wochen) beichtet, genügt der Bedingung fortlaufend.
  3. Die heilige Kommunion — am Tag des Werkes oder in den Tagen davor oder danach.
  4. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters — üblich sind Vater unser, Ave Maria und Ehre sei dem Vater.
  5. Das vorgeschriebene Werk — je nach Ablass ein Gebet, ein Besuch, eine Andacht.
  6. Die Loslösung von jeder, auch der lässlichen Sünde — die schwerste und wichtigste Bedingung. Fehlt sie, wird der Ablass nur unvollkommen gewonnen; verloren ist er nicht.

Ablässe für die Verstorbenen

Den Armen Seelen können wir Ablässefürbittweise zuwenden (per modum suffragii): Wir verrichten das Werk und erfüllen die Bedingungen, und bitten Gott, die Frucht einer bestimmten Seele zu schenken. Genau davon lebt die Ablassgemeinschaft — jedes Mitglied gewinnt Ablässe für die verstorbenen Mitglieder, im Vertrauen darauf, dass einmal ebenso für es selbst gebetet wird.

Bewährte Ablasswerke für die Armen Seelen

Maßgeblich sind die Ablassverleihungen der überlieferten Ordnung (Raccolta). Die genauen Bestimmungen der einzelnen Ablässe werden vor Veröffentlichung priesterlich geprüft.

Beten Sie nicht allein

Ablässe für die Verstorbenen zu gewinnen ist ein Werk der Barmherzigkeit, das nichts kostet als Treue. In der Ablassgemeinschaft tun Sie es nicht allein — und es wird einmal nicht allein für Sie getan.

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